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Häufige Fragen zur katholischen Hochzeit

1.) Sind erneute Trauungen nach einer Scheidung möglich?

Anders als in der evangelischen Kirche, die unter Umständen erneut ihren Segen geben kann, verbieten die Prinzipien der katholischen Kirche eine erneute Trauung. Hintergrund ist das Ehesakrament, welches zwar eine Trennung von Tisch und Bett vorsieht, eine Auflösung der einmal geschlossenen Ehe dagegen nicht kennt. Daher ist es unmöglich, geschiedene Partner erneut den Bund für´s Leben mit Gottes Segen schließen zu lassen. Anders dagegen die Situation, wenn die Ehe keinen Bestand mehr (Tod des Partners, Ungültigkeit der Eheschließung) hat. In einem solchen Fall darf die Trauung durch einen katholischen Priester ohne Einschränkung vollzogen werden.

2.) Ist eine katholische Trauung ohne Willenserklärung möglich?

Nein, die Formvorschriften der katholischen Kirche schreiben für das Eingehen der Ehe die Willenserklärung vor. Unterbleibt diese Erklärung oder offenbart sich ein Willensmangel (Zwang durch den Partner, Vorbehalt gegen die Treue innerhalb der Ehe etc.) liegt ein Konsensmangel vor, welcher die Ehe in den Augen der Kirche nichtig werden lässt. Daher gehört eine Befragung der Brautleute immer zum Traugespräch und ist Gegenstand der Trauzeremonie.

3.) Welchen Zweck erfüllt das Aufgebot?

Grundsätzlich glaubt die Kirche an das Gute im Menschen. Rückblickend zeigt sich aber immer wieder, dass selbst die Ehe als Sakrament in der Vergangenheit Missbrauch erfahren hat. Durch das Aufgebot wird in der Heimatgemeinde die kirchliche Eheschließung mit dem Zweck angekündigt, Ehehindernisse noch vor der Trauung aufzudecken. Entweder als Anschlag oder Bekanntmachung im Gottesdienst erfahren so alle Mitglieder der Gemeinde von dem bevorstehenden Ereignis und werden sich zu gegebener Zeit unter die Gratulanten mischen.

4.) Warum führt die Kirche ein Traugespräch?

Traugespräche dienen mehreren Zwecken. Auf der einen Seite dient es natürlich dazu, zwischen Priester und Braut/Bräutigam ein gewisses Vertrauen zu schaffen. Auf der anderen Seite wird im Rahmen des Traugesprächs über den Ablauf und die einzelnen Punkte der Trauzeremonie gesprochen. Ein Punkt, der gerade heute besonders viel Beachtung genießt. Schließlich hat jedes Brautpaar eigene Vorstellungen von der katholischen Trauung. Parallel dazu erfüllt das Traugespräch noch eine ganz andere Aufgabe – legt es die Haltung des Brautpaares zur Kirche und zueinander offen und kann auf mögliche Ehehindernisse hindeuten.

5.) Ist eine Trauung auch an Sonnabenden möglich?

Natürlich würden viele Brautpaare gern an einem Sonnabend heiraten – ergeben sich dadurch doch entscheidende Vorteile bei Planung und Umsetzung der Hochzeitsfeierlichkeiten. Seitens der Kirche sind einem solchen Anliegen allerdings Grenzen gesetzt, da Organist und Pfarrer mit dem Gemeindegottesdienst mehr als ausreichend ausgelastet sind. Gibt der Pfarrer zudem am Samstag seiner Gemeinde Beichtgelegenheiten oder finden Vorabendmessen statt, ist eine katholische Trauung „außer der Reihe“ fast schon unmöglich. Besteht trotz allem der Wunsch, bietet das Traugespräch den passenden Rahmen, um auch dieses Problem zu erörtern.

6.) Sind Trauungen außerhalb der Kirche möglich?

Für die Angehörigen des christlichen Glaubens ist die Kirche als Haus Gottes zentraler Kern des Gottesdienstes. Daher findet auch die kirchliche Trauung innerhalb der Kirche oder einem anderen Gottesdienstraum statt. Ausnahmen sind zwar nicht generell ausgeschlossen. Allerdings bedarf es dafür driftiger Gründe, welche das Brautpaar dem Pfarrer im Rahmen des Traugesprächs darlegen kann.

7.) Kann das Brautpaar auf Trauzeugen verzichten?

Nein. Anders als in der Zivilehe, die vor dem Standesamt geschlossen wird und ohne Trauzeugen auskommt, ist die katholische Trauung ohne Trauzeugen nicht möglich. Laut Kirchenrecht müssen neben dem Priester auch zwei Trauzeugen anwesend sein. Entgegen der weitverbreiteten Meinung besteht keine Notwendigkeit für eine Zugehörigkeit der Trauzeugen in der Kirche – schaden kann es aber sicher nicht. Auch was deren Alter betrifft, kann sich das Brautpaar relativ frei entscheiden. Bedingung ist allerdings, dass beide Trauzeugen die Eheschließung als Vorgang begreifen können. Idealerweise sollten sie daher bereits über 14 Jahre alt sein. Mit ihrer Unterschrift bezeugen die Trauzeugen die kirchliche Trauung.

8.) Was ist ein Ehegericht und welche Aufgabe fällt ihm zu?

Im Traugespräch wird die Sprache sicher auch auf das Ehe- bzw. Kirchengericht oder Offizialat der Diözese kommen. Dabei handelt es sich nicht um ein Gericht im zivilrechtlichen Sinne, das über Schuld und Sühne befindet. Auch hat es nicht die Aufgabe, eine geschlossene Ehe zu trennen. Vielmehr befasst sich das Offizialat mit der Frage, ob gemäß dem Kirchenrecht überhaupt eine Ehe zustande gekommen ist. Hierzu prüft es das Vorliegen sogenannter Ehehindernisse. Wurde die Trauung etwa von einer Seite erzwungen? Haben sich Braut und Bräutigam wirklich zu den Grundsätzen der Ehe als Sakrament bekannt? Kurz – durch den Gang zum Ehegericht kann der Bund für´s Leben in den Augen der Kirche ohne Scheidung aufgehoben werden.

9.) Ist im Rahmen der katholischen Trauung eine „Generalprobe“ angebracht?

In jedem Fall – schließlich ist die Hochzeit mit Gottes Segen immer ein aufregendes Erlebnis. Kleine Fehltritte bleiben dabei natürlich nicht aus. Eine „Generalprobe“ der wichtigsten Schritte hilft sicher dabei, trotz Nervosität und weicher Knie im richtigen Moment die passenden Worte zu finden. Wer in der Kirche proben will, muss vorher den Gemeindepfarrer ins Vertrauen ziehen. Dessen Erfahrung und Rat wird sich zudem als Bereicherung und Stütze für das Brautpaar erweisen.

10.) Muss es immer ein Trauspruch aus der Bibel sein?

Brautpaare sind sicher der Meinung, dass ein Trauspruch für die katholische Trauung nur aus der Bibel stammen darf. Dass dies nicht unbedingt der Fall sein muss, sorgt im ersten Moment für Verwunderung, gibt Braut und Bräutigam aber gleichzeitig die Möglichkeit, den passenden Trauspruch aus Philosophie, Literatur oder Geschichte auszuwählen. Schließlich hat sich in der Vergangenheit eine große Zahl historischer Persönlichkeiten mit dem Bund für´s Leben auseinandergesetzt.