Anmelden
Wo Heiraten  »  Ratgeber  »  Trauung  »  Kirchliche Trauung  »  Fragen zur evangelischen Hochzeit

Häufige Fragen zur evangelischen Hochzeit

1.) Welche Dokumente müssen vorm Beginn Trauung vorliegen?


Im Gegensatz zur Trauung auf dem Standesamt ist der „Papierkram“ für die evangelische Hochzeit relativ schnell erledigt. Zu den wichtigsten Dokumenten für eine Trauung mit Gottes Segen gehören in jedem Fall der Personalausweis, die Tauf- und Konfirmationsbescheinigung sowie Trauschein/ Heiratsurkunde oder die Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt. Paare, die nicht in ihrer Heimatgemeinde den Bund für´s Leben eingehen, haben zusätzlich noch eine Zäsion oder Dimissoriale vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine Erlaubnis für die Trauung außerhalb der Gemeinde.

2.) Kann während der evangelischen Hochzeit fotografiert werden?


Den schönsten Tag im Leben möchten Mann und Frau verständlicherweise in all seinen Facetten im Bild festhalten. In Kirchen muss dieser Wunsch unter Umständen hinter den Beschlüssen des Kirchenvorstandes zurückstehen, denn Fotografieren ist hier nicht erlaubt. Missverständnisse lassen sich aber durch eine vorherige Absprache aus dem Weg zuräumen. So kann zwar das Fotografieren untersagt sein, die Videokamera aber durchaus geduldet werden. Und wer auf Fotos seiner Trauung mit Gottes Segen nicht verzichten will, hat mit etwas Charme und Beharrlichkeit bei Pfarrer und Kirchenvorstand am Ende doch noch Erfolg.

3.) Blumenkinder in der Kirche


Blumenkinder geben der evangelischen Trauung zwar einen noch festlicheren Rahmen – sind in der Kirche aber nur selten gern gesehen. Ein Grund mag sicher auf den ersten Blick einleuchten – die Beseitigung der ausgestreuten Blumen ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Aber selbst wenn dem nicht so wäre, für das Verbot gibt es noch eine andere Begründung. Zertritt die Hochzeitsgesellschaft die Blumen, hinterlässt der austretende Pflanzensaft unter Umständen hartnäckige Flecken. Vor der Kirche dürfen die Blumenkinder dagegen wieder „ihres Amtes walten“ und für unwiderstehliche Momente im Leben des Brautpaares sorgen. Ähnlich dem Verstreuen der Blumen ist natürlich auch Reis in der Kirche tabu.

4.) Ist eine evangelische Trauung auch außerhalb der Heimatgemeinde möglich?


Die Antwort lautet grundsätzlich ja. Damit das Bemühen letzten Endes aber wirklich von Erfolg gekrönt ist, gilt es einige Punkte zu beachten. Für eine evangelische Hochzeit muss es sich auf jeden Fall um eine evangelische Gemeinde handeln. Wer auf Reisen oder bei einem Ausflug eine schöne Kirche entdeckt, sollte sich daher immer bezüglich der Konfession absichern. Eine weitere Hürde betrifft die Tatsache, dass außerhalb der eigenen Gemeinde nur mit deren Zustimmung evangelisch geheiratet werden darf. Als Nachweis ist die Dimissoriale vorzulegen, was in der Regel keine großen Probleme bereiten dürfte. Zu guter Letzt bleibt noch die Frage offen, wer für die Trauung in der fremden Kirche zuständig ist. Entweder wird diesen feierlichen Akt deren Pfarrer übernehmen. Denkbar wäre aber auch, dass der eigene Gemeindepfarrer die Trauung in der Wunschkirche übernimmt

5.) Ist eine evangelische Trauung nach der Scheidung möglich?


„Bis dass der Tod euch scheidet“ – nach dem Selbstverständnis der Kirche ist die Ehe ein Sakrament, welches nicht so einfach durch den Menschen wieder aufgelöst werden kann. In der Moderne stehen katholische und evangelische Kirche vor einem Problem. Sind Scheidungen vor dem Gesetz doch ohne Weiteres möglich. Mit der Frage, ob Geschiedene aber erneut mit Gottes Segen heiraten können, hat es auch die evangelische Kirche nicht leicht. Wer trotz allem diesen Wunsch verspürt, sollte den Kontakt zu seinem Pfarrer suchen. Am Ende entscheidet er, ob eine erneute Trauung vorgenommen wird oder der Segen ausbleibt. In diesem Zusammenhang kommen neben religiösen Grundprinzipien auch regionale Unterschiede ins Spiel. Wo der Glaube bereits seit Jahrhunderten fortschrittlich ausgelegt wird, sind die Chancen auf eine zweite evangelische Trauung wesentlich höher als in konservativen Gemeinden.

6.) Kann das Brautpaar beim Dekorieren der Kirche mitentscheiden?


Natürlich können das Brautpaar, Freunde oder Verwandte diesbezüglich mitentscheiden. Bis auf den Altarschmuck, welcher bei diesem Anlass in der Regel aus floralen Elementen besteht, kann die Kirche auf Wunsch durch Braut und Bräutigam geschmückt werden. Denkbar wären Blumensträuße an den Stirnseiten der Sitzbänke oder Girlanden. Der Fakt, dass für diese Dekoration in jedem Fall des Brautpaar aufkommen muss, darf niemals außer Acht gelassen werden. Dazu gehören leider auch die Kosten für den Blumenschmuck.

7.) Mit welchen Kosten ist eine evangelische Trauung verbunden?


Pfarrer und – im übertragenen Sinn – die Saalmiete sind bereits mit der Kirchensteuer abgegolten. Anders sieht dagegen die Situation für die vielen Helfer aus, welche an Vorbereitung und Durchführung der evangelischen Trauung beteiligt sind. Organist und/oder Küster verursachen daher zusätzliche Kosten. Unsummen werden aber auch hierfür nicht erhoben. Die sogenannte Kasualgebühren belaufen sich in den meisten Fällen auf Summen von unter 100 Euro und sind, gemessen an den gesamten Ausgaben für die Hochzeitsfeierlichkeiten, sicher ein Betrag, den das Brautpaar gern bereit ist, auszugeben.

8.) Dürfen sich auch homosexuelle Paare trauen/segnen lassen?


Diese Frage führt auch in der evangelischen Kirche zu heftigen Debatten, weshalb an dieser Stelle auch diesem schwierigen Thema ein gewisser Rahmen gegeben werden soll. Grundsätzlich lehnt die Kirche aus ihren Grundfesten heraus die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes können sich aber auch die Religionen in Deutschland dieser Frage nicht mehr verschließen. Wie also diese Frage beantworten? Grundsätzlich ist beim Wunsch nach einer Trauung/Segnung gleichgeschlechtlicher Partner der Gemeindepfarrer die erste Anlaufstelle. Kann er doch darüber aufklären, ob eine gottesdienstliche Begleitung in der jeweiligen evangelischen Gemeinde möglich ist oder nicht. Zudem wird er darüber informieren, welchen Einschränkungen die Segnung unterworfen ist. So ist in manchen Gemeinden die Segnung gleichgeschlechtlicher Partner nur außerhalb des Gottesdienstes möglich. Bedingungen ist in jedem Fall die Dauerhaftigkeit der Verbindung.

9.) Wer entscheidet über die Kollekte?


Als Abschluss eines jeden Gottesdienstes ist das Einsammeln der Kollekte jedem Kirchgänger bestens vertraut – auch wenn der Gottesdienst nur an hohen Feiertagen besucht wird. Der Traugottesdienst macht in diesem Punkt keine Ausnahme. Bezüglich der Verwendung kann diesmal das Brautpaar mitentscheiden. Soll die Kollekte eher in der Gemeinde bleiben und der Seelsorge dienen? Oder an eine gemeinnützige Organisation gehen und hier Gutes tun? Die Entscheidung liegt ganz bei Braut und Bräutigam. Vor einer endgültigen Entscheidung lohnt es sich auf jeden Fall, das Thema Kollekte während des Traugesprächs noch einmal anzusprechen.