Anmelden
Wo Heiraten  »  Ratgeber  »  Trauung  »  Standesamtlich

Standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung – oder Zivilehe, wie sie im Amtsdeutsch auch genannt wird - ist seit Januar 2009 die einzige Eheschließung mit einer zivilrechtlichen Relevanz für die Beteiligten. Und wie sollte es anders sein, ist auch für diesen Teil der Heirat das Bürgerliche Gesetzbuch zuständig. Eine standesamtliche Trauung bzw. das Eingehen der Zivilehe wird in den §§ 1310 – 1312 geregelt und ist in vielerlei Hinsicht für den gemeinsamen Alltag von Bedeutung – etwa in Bezug auf gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen oder in finanziellen Belangen.

Wie gestaltet sich aber der Ablauf einer standesamtlichen Trauung? Prinzipiell beginnt das Zeremoniell bereits weit vor der eigentlichen Trauung mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Trauung. Auf der einen Seite muss das Brautpaar sich auf einen Termin einigen, dem auch das Standesamt (bis sechs Monate vor der eigentlichen Zeremonie) zustimmen kann. Und auf der anderen Seite haben die Brautleute natürlich auch einige Bedingungen zu erfüllen, bevor man zur Tat schreiten kann.

Hierunter fallen unter anderem die sogenannten Eheverbote (wie etwa eine bestehende Ehe oder die enge Verwandtschaft der Heiratswilligen) und die Vorlage einiger wichtiger Dokumente. Dazu gehören – neben dem Personalausweis – unter anderem Aufenthaltsbescheinigungen (Familienstands- und Wohnsitzbescheinigung, die ein gewisses Alter nicht überschreiten dürfen), eine aktuelle Personenstandsurkunde sowie eine Abstammungsurkunde oder Heirats- und rechtskräftige Scheidungsurkunden. Erst wenn der Standesbeamte alle Unterlagen eingesehen und sich von der Rechtmäßigkeit des Trauungswunsches überzeugt hat, kann zur Tat geschritten werden.

Nach dem Erledigen des „Papierkrams“ ist es dann nur noch ein „kleiner Schritt“ bis zur Trauung, die zum gewünschten Termin vollzogen wird. Und obwohl Anlass und Auftreten aller Beteiligten – inklusive der Standesbeamten – auf eine feierliche Zeremonie hindeuten, bleibt die standesamtliche Trauung trotz allem im juristischen Sinne ein Verwaltungsakt, der aber immer wieder Braut, Brautmutter und alle anderen Beteiligten in seinen Bann zieht – wie Stimmung und Emotionen beweisen. Der Ablauf einer standesamtlichen Trauung ist aber immer gleich – der Standesbeamte befragt die zukünftigen Eheleute, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, erklärt sie nach Abgabe der Willenserklärung zu Mann und Frau und macht die Trauung bzw. Eheschließung im Heiratsbuch aktenkundig.

Entgegen der immer noch sehr weit verbreiteten Meinung sind für eine standesamtliche Trauung und die Zivilehe, wie sie eben geschildert wurde, heute keine Trauzeugen mehr erforderlich. Wer aber trotz allem nicht auf dieses lieb gewonnene Detail der Hochzeit verzichten will, kann im Zuge der Vorbereitungen auch gegenüber dem Standesamt anwesende Trauzeugen benennen. Und was wäre stilechter als ein Vorfahren des Brautpaares vor dem Standesamt und den Empfang durch die Trauzeugen.