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Ökumenische Trauung

Konfessionsübergreifende Trauungen, in denen ein Partner dem katholischen Glauben zugehört, der andere Partner aber aus der evangelischen Kirche stammt, können für das Paar zum Problem werden. Besonders aus dem Blickwinkel des Ehesakraments und der damit verbundenen Formvorschriften. Brautpaare, die sich von dieser Tatsache nicht entmutigen lassen, können zur „goldenen Mitte“ greifen – der ökumenischen Trauung.
 
Obwohl sie streng genommen eigentlich nicht existiert, hat sich der Begriff für Eheschließungen eingebürgert, an denen Priester beider Konfessionen mitwirken. So kann etwa ein evangelischer Pfarrer die Leitung der kirchlichen Trauung übernehmen - der katholische Geistliche ist bei deren Durchführung behilflich. Welche Konfession am Ende die Rolle der Assistenz übernimmt, entscheidet sich am Ort der Trauung. Federführend ist immer der Geistliche, in dessen Gotteshaus der Bund für´s Leben geschlossen wird.

Parallel zur evangelischen - wie auch der katholischen Hochzeit - setzt die ökumenische Trauung Bedingungen voraus bzw. verlangt die Vorlage bestimmter Dokumente. Neben Personalausweis, Tauf- und Konfirmierungszeugnis muss der katholische Partner sein Firmungszeugnis vorlegen. Zusätzlich zur Heiratsurkunde oder der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung ist für die ökumenische Hochzeit ein sogenannter Dispens nötig. Damit wird das kirchliche Ehehindernis aufgehoben, welches eine Eheschließung zwischen konfessionsverschiedenen Partnern verbietet. Ausgestellt wird ein Dispens entweder vom zuständigen Bischhof oder von ihm beauftragten Amtsträgern.