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Kirchliche Trauung - Hochzeit in der Kirche

Im Gegensatz zur standsamtlichen Trauung und der Zivilehe hat die kirchliche Eheschließung vor dem Gesetz seit Januar 2009 keinerlei Relevanz mehr. Bei einigen Nachbarn Deutschlands genießt die Trauung mit dem Segen der Kirche aber immer noch eine zivilrechtliche Relevanz. Hierzulande ist sie aufgrund ihrer historischen Bedeutung aber in vielen Familien immer noch fester Bestandteil der Hochzeitsfeierlichkeiten und deshalb untrennbar mit dem Thema Heirat verbunden.

Je nach Region und vorherrschender Konfession können sich die gesellschaftliche Stellung wie auch der Ablauf des Trauungszeremoniells deutlich unterscheiden. Dies betrifft nicht nur den Ablauf der Eheschließung – auch Restriktionen und Eheverbote werden in den einzelnen Kirchen zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt. So kann in der evangelischen Kirche die Trauung bereits geschiedener Partner durchaus möglich sein. Für Angehörige der katholischen Kirche ist dies – trotz der Trennung zwischen Tisch und Bett – unmöglich.
Und auch in der Frage, wie gleichgeschlechtliche Paare zu behandeln sind, unterscheiden sich die Konfessionen. Selbst innerhalb der einzelnen Landeskirchen wird dies heikle Thema höchst verschieden gehandhabt. Wer sich für die kirchliche Trauung entscheidet, steht am Ende aber nicht nur vor vielen Fragen und Herausforderungen, sondern darf sich auf eine Zeremonie freuen, deren an Glanz und Eleganz auch in den vergangenen Jahren kaum Risse bekommen hat.

Die kirchliche Trauung – für viele Brautpaare rundet sie den schönsten Tag ihres bisherigen Lebens ab und ist nicht selten auch Teil des Glaubensbekenntnisses. Hier machen evangelische und katholische Kirche keinen Unterschied. Wer sich für die Trauung in einer evangelischen Gemeinde entscheidet, muss die Hochzeit in jedem Fall weit über den standesamtlichen Rahmen hinaus planen.

Schließlich ist das Ja-Wort unter dem Kreuz Christi wesentlich feierlicher als die Trauung von Amts wegen. Dabei ist es keineswegs notwendig, dass Braut und Bräutigam evangelisch getauft sind. Solange einer der Verlobten als Mitglied einer evangelischen Gemeinde zugehörig ist, kann die evangelische Trauung vollzogen werden. Auch wenn der Partner katholisch oder Muslim sein sollte, steht der evangelischen Hochzeit nichts im Wege