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Freie Trauung

Obwohl sie für viele Paare zur perfekten Hochzeit gehört, ist eine kirchliche Trauung nicht in jedem Fall möglich. Beispiele hierfür könnten Ehehindernisse sein – wenn einer der Partner bereits geschieden wurde. Oder es sich um eine Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern handelt. In solchen Fällen bietet sich eine freie Trauung an. Bietet sie doch den perfekten Rahmen für eine Traumhochzeit, deren Feierlichkeit mit einer kirchlichen Trauung vergleichbar ist. Parallel zum bereits genannten Vorteil, dass sie jedem offen steht, kann die freie Trauung mit einem weiteren Plus punkten.

Ausgefallene Orte sind ebenso wenig unmöglich wie eine möglichst individuelle Zeremonie. Wer schon immer in mittelalterlichem Ambiente oder hoch zu Ross als Westernheld heiraten wollte, ist hier genau richtig. Allerdings gilt – analog zur kirchlichen Hochzeit – auch bei der freien Trauung, dass der rechtlich bindende Bund für´s Leben nur vor dem Standesamt geschlossen wird. Welchem Ablauf die freie Trauung am Ende folgt und wo sie stattfindet, entscheidet das Brautpaar in eigener Regie.
Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt – die Palette reicht von der aufregenden Unterwasserhochzeit über das Ja-Wort in luftiger Höhe. Wichtig ist nur, dass beide Partner für diesen Schritt bereit und sich über die Verantwortung einer gemeinsamen Zukunft im Klaren sind.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Kirche und Homosexualität – auch im 21. Jahrhundert wirft diese Kombination nicht nur Fragen auf, sondern führt zu teils heftigen Debatten. Grundsätzlich sind die großen Kirchen nicht bereit, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Allerdings stoßen die Kirchenväter damit nicht nur auf Unverständnis, sondern kollidieren in ihren Ansichten auch mit dem Staat. Deutschland hat in den vergangenen Jahren gleichgeschlechtlichen Paaren weitgehende Zugeständnisse gemacht. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz können gleichgeschlechtliche Partner offiziell und rechtsverbindlich füreinander einstehen.

Während die katholische und andere orthodoxen Kirchen solchen Verbindungen den Segen Gottes verweigern, geht die evangelische Kirche einen Schritt auf gleichgeschlechtliche Paare zu. Zwar ist der Bund für´s Leben im Rahmen des Traugottesdienstes nach wie vor ausgeschlossen. Aber immerhin können sich gleichgeschlechtliche Paare in einigen der deutschen Landeskirchen segnen lassen. Dazu gehören unter anderem die evangelische Kirche in Hessen und Nassau, der Pfalz und in Westfalen. Hier findet die Segnung im Rahmen eines Gottesdienstes statt.
Andere Landeskirchen führen die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare außerhalb des Gottesdienstes durch. Über den Segen entscheiden in den meisten Fällen Pfarrer und die Gemeindeleitung gemeinsam. Parallel dazu kann auch die Zustimmung der übergeordneten Stelle für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare notwendig sein. Wie sich die Segnung im Einzelnen gestaltet, welche Bedingungen zu erfüllen sind und ob der Bund für´s Leben mit Gottes Segen in der jeweiligen Gemeinde überhaupt möglich ist, darüber sollten sich interessierte Paare im betreffenden Pfarramt informieren.